Datenschutzerklärung

 

Datenschutz

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Datenschutzrechtliche Hinweise zu Microsoft Bing Maps Streetside

 

Die aufsichtsrechtliche Zuständigkeit über den Internetdienst Microsoft Bing Maps Streetside hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Dieses hat zu dem Dienst folgende Hinweise veröffentlicht, auf die der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg aufmerksam machen möchte:

"Bing Maps Streetside" ist ein Internetdienst der Firma Microsoft, der seit dem
27. Dezember 2011 für die ersten deutschen Städte verfügbar ist. Gezeigt werden ähnlich zu dem bereits bekannten Dienst "Google Street View" Panoramaansichten von Straßenzügen. Microsoft hat mit den Befahrungen zur Sammlung des Bildmate- rials am 23. Mai 2011 in Bayern begonnen. Informationen zu den jeweils aktuellen Aufnahmeorten veröffentlicht Microsoft im Internet unter
http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside-schedule.asp.

Das Landesamt hat mit Pressemitteilung vom 6. April 2011 Stellung zu den daten- schutzrechtlichen Rahmenbedingungen des Dienstes bezogen.
Im Juni hat Microsoft gegenüber dem Landesamt zugesagt, Widersprüche aus Deutschland, die sich gegen die Abbildung von Hausansichten im Internetdienst Bing Maps Streetside richten, bereits vor der ersten Veröffentlichung zu berücksichtigen. In weiteren Gesprächen mit dem Landesamt wurde das Verfahren für den Vorabwi- derspruch festgelegt.

Vorabwiderspruch konnte ausschließlich in der Zeit vom 1. August bis 30. Sep- tember 2011 eingelegt werden. Die Frist galt für das gesamte Bundesgebiet, unab- hängig davon, ob das betreffende Haus in einem bereits von Microsoft befahrenen Abschnitt lag oder nicht. Eine zeitliche Begrenzung war notwendig, damit Microsoft sicherstellen konnte bzw. kann, dass alle eingegangenen Widersprüche tatsächlich vor einer Veröffentlichung der Bilder bearbeitet werden. Bevor die ersten Panorama- ansichten aus Deutschland online gestellt worden sind, hat sich das Landesamt im Rahmen einer Vorschau am 21. Dezember 2011 von der ordnungsgemäßen Umset- zung der Vorabwidersprüche überzeugt.

Wer die Frist verpasst hat, kann aber auch nach Veröffentlichung noch jeder- zeit Widerspruch einlegen. Dies funktioniert online über die Schaltfläche "Be- sorgniserregendes Bild melden", die sich am unteren rechten Rand der jeweiligen Panoramaansicht befindet. Daneben hat Microsoft gegenüber dem Landesamt zuge- sagt, auch weiterhin schriftliche Widersprüche zu akzeptieren und hierfür ein ent- sprechendes Formular zur Verfügung zu stellen. Das Formular ist unterhttp://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx abrufbar oder kann unter fol- gender Adresse postalisch angefordert werden:

E-Mail
Anruf